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Vorweggefühlte Füllmengenverordnung

Wie üblich, war die Pharma-Industrie unserer Zeit voraus und realisierte die ab 14.04.09 geltende Fertigverpackungsordnung - sprich Verringerung des nutzbaren Inhalts auf Kosten des Verbrauchers.









Der Saugrüssel in dieser Flasche endet bündig-mittig auf dem nach oben gewölbten Boden, und der Nutzer hat keine Chance, die darin noch befindliche Substanz zu fördern.
Eine Lösung, die Lösung dennoch aus ihrem Behältnis zu locken, wäre die Verlängerung des Röhrchens, so daß es die Peripherie des Glasbodens erreichen könnte.
Allerdings ergab die Studie eines BWLers, daß die Mehrkosten für das Kunststoffmaterial in ungünstigem Verhältnis zum Vorteil der physikalisch bedingten Notwendigkeit des früheren Neukaufs einer Ersatzflasche stünden. Kundenfreundlichkeit sei also kein Kriterium für Abhilfe. Das Rest-Risiko liege eindeutig beim Verbraucher...

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