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Es werden Posts vom Juli 19, 2021 angezeigt.

Urteil des Paris 2.0

      Vom subjektiven Opfer-Sein „Das Schönschte in dere plaschtische Kunscht isch der Bruschtkaschte der Vänus von Milo“. So formulierte einst ein schwäbischer Kunstprofessor. Manche mögen dieser „luschtigen“ Sentenz schmunzelnd zustimmen. In einem sonderlichen Prozeß vor einem Amtsgericht spielte diese Plastik allerdings eine ernstere Rolle. Zwei Putzfrauen waren miteinander in Streit geraten, und die eine schleuderte der anderen ins Gesicht: „Du Venus von Milo!“ Die Angesprochene fühlte sich beleidigt und verklagte ihre Kollegin. Die Schimpfende wurde verurteilt zu einer Entschuldigung und einer Wiedergutmachung - in welcher Form, weiß ich nicht mehr. Ein Richter erklärte mir die verbürgte Geschichte anhand der Urteilsbegründung. Der Tatbestand der Beleidigung sei nicht immer juristisch faßbar, sondern vom persönlichen Empfinden des sich beleidigt Fühlenden abhängig. Es sei insofern im geschilderten Falle unerheblich, daß es sich bei dem Vergleichsobjekt um eines der berühmtesten Ze