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Vergrämen statt entnehmen


(Quelle: T-Online, 19.04.2017)

Der Maulwurf (von Heinz Erhardt auch als "Mundschmiß" bekannt) ist des Rasendeutschen Feind Nummer eins, darf aber nicht "entnommen" werden, wie die euphemierte Bezeichung für amtlich zugelassenes Töten heute heißt.
Immerhin verschandelt er Vorgärten und hinterläßt auf der Walstatt der Golfplätze seine braunen Handikäppchen.
Die erlaubte Vergrämung (s. obigen Kanon) schließt darüberhinaus auch Alkohol ein, den der M. überhaupt nicht zu goutieren weiß. Ihm einen ausgeben zu wollen, ist also Proseccoperlen vor die... -Werfen. Dabei leistet er im Boden erhebliche nützliche Lockerübungen, von denen die oberirdischen Kloppstöckler nur träumen können.
Natur und Kultur mal wieder in ihrem ewigen Widerstreit...

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