Freitag, 8. August 2014

Mitnahme-Effekt - nicht nur an der Börse...



Weshalb, um Himmels willen, wurde der Schrank zurückgelassen?
Beschränkte Haftung oder haftende Beschränkung?

2 Kommentare:

hein baumgarten hat gesagt…

Ich werde gerne bei Dir vorbeischauen. Versprochen!

ℐlasţradamuⓈ hat gesagt…

Heinrich, das nennt man überlegte Mitnahme. Ein Zweirad fährt sich leichter ohne Schrank auf den Hänger. :-) War der Zettel noch auf den Schrank, dann war es wohl doch eher Diebstahl 8-)
Und den Ursprungskommi über dir und mir nennt man "Spam(m)en" oder ein Versehen, dass auch bei mir auftrat (ohne Bezug auf den Blogpost o.ä. - kann ja mal passieren) :D