Endlich hat der BGH letztinstanzlich geklärt, daß einer WG mit Fiffi oder Muschi seitens des Vermieters keine Steine mehr in den Weg gerollt werden dürfen. Woofies and Pussies, welcome! Freilich hat der BGH auch dafür sorgen wollen, daß die untergeordneten Instanzen keine Einbuße bezüglich ihres Klageaufkommens zu befürchten haben. Hieß es bisher lapidar: Fiffi= no; Muschi=no (steht im Mietvertrag!), so gilt es nunmehr zu entscheiden nach dem Bärbel-Hoehn-Messer, der seinerzeit in NRW, als ich dort noch weilen mußte, galt. Die Stockhöhe eines Caniden galt als Maß für die (auch steuerliche) Einordnung desselben in die Kategorie "potentieller Kampfhund" oder "Schoßhund". Eine Kategorisierung der Feliden gab es bisher nicht. Aber dringender Handlungsbedarf zeichnet sich ab. Es müssen Kriterien gefunden oder erarbeitet werden, nach denen zweifelsfrei diagnostizierbar sein muß, wann eine Katze als "Kampfmuschi" eingestuft werden muß. Schmusekater blei...
"Was fällt Ihnen eigentlich ein?!" Vieles, zu allem Möglichen und Unmöglichen. Politisch Unkorrektes wird sich hier zuhauf entdecken lassen; denn PC (Political Correctness) ist ein unzureichend geklärter Nebenfluß der Heuchelei. Und darin läßt sich fischen. Die Verunreinigungen des "Mainstream" werden sichtbar gemacht. Die grassierende Brüsselei wird gebührend gewürdigt. Vieles ist gegenwärtig nur satirisch zu kommentieren, damit es erträglich ist...