Endlich hat der BGH letztinstanzlich geklärt, daß einer WG mit Fiffi oder Muschi seitens des Vermieters keine Steine mehr in den Weg gerollt werden dürfen.
Woofies and Pussies, welcome!
Freilich hat der BGH auch dafür sorgen wollen, daß die untergeordneten Instanzen keine Einbuße bezüglich ihres Klageaufkommens zu befürchten haben.
Hieß es bisher lapidar: Fiffi= no; Muschi=no (steht im Mietvertrag!), so gilt es nunmehr zu entscheiden nach dem Bärbel-Hoehn-Messer, der seinerzeit in NRW, als ich dort noch weilen mußte, galt.
Die Stockhöhe eines Caniden galt als Maß für die (auch steuerliche) Einordnung desselben in die Kategorie "potentieller Kampfhund" oder "Schoßhund".
Eine Kategorisierung der Feliden gab es bisher nicht. Aber dringender Handlungsbedarf zeichnet sich ab.
Es müssen Kriterien gefunden oder erarbeitet werden, nach denen zweifelsfrei diagnostizierbar sein muß, wann eine Katze als "Kampfmuschi" eingestuft werden muß.
Schmusekater bleiben außen vor; denn ihr Name kategorisiert sie quasi automatisch.
Wer sich die Mühe macht zu googeln oder wikipediatrisch dem Phänomen auf die Spur zu kommen, wird manche Klippe zu umschiffen haben.
Im Untermenü des Buchstaben "K" zum Grund-Suchbegriff "Muschi"
bietet sich natürlich der Begriff "Kampfmuschi" an.
Ferner sind dort allerdings auch zu finden "Krampfmuschi",
"Kaufmuschi", "Klatschmuschi", "Konkursmuschi", "Klopfmuschi" und "Keif"- beziehungsweise "Kneifmuschi". Dies ist nur eine Auswahl, auch nicht alphabetisch geordnet, sondern nach Erinnerung aufgelistet...
Zurück zu den mietvertragsrelevanten Neuerungen und dem, was die dem BGH untergeordneten Instanzen künftig werden bearbeiten müssen.
Hunde und Katzen, die in den Hausflur scheißen oder pinkeln, sind durch höchstrichterliche Entscheidung exkulpiert.
Einquartierung von tierischen Mitbewohnern deutlich größerer Stockhöhe oder Zahnlänge wird vermutlich Arbeit geben für die unteren Instanzen.
Das Nashorn, das im Waschkeller immer den Abfluß vollscheißt?
Der Elefant, der immer mit dem Rüssel die Scheiben einschlägt?
Die Boa, die die Kinder daran hindert, pünktlich den Schulbus zu besteigen?
Und so weiter und so fort...
Erfahrungsgemäß ist ja der Gesetzgeber der Arbeitgeber der Justiz.
Natürlich nicht uneigennützig - denn irgendwann gehörten Politiker mal vor die Schranken der Iustitia.
Im Konjunktiv formuliert, bleibt alles spekulativ und nicht justiziabel.
Aber irgendwann, befürchte ich, wird Wolfgang Schäuble auch den verbieten...
Aber Fiffi und Muschi leben lang!
Woofies and Pussies, welcome!
Freilich hat der BGH auch dafür sorgen wollen, daß die untergeordneten Instanzen keine Einbuße bezüglich ihres Klageaufkommens zu befürchten haben.
Hieß es bisher lapidar: Fiffi= no; Muschi=no (steht im Mietvertrag!), so gilt es nunmehr zu entscheiden nach dem Bärbel-Hoehn-Messer, der seinerzeit in NRW, als ich dort noch weilen mußte, galt.
Die Stockhöhe eines Caniden galt als Maß für die (auch steuerliche) Einordnung desselben in die Kategorie "potentieller Kampfhund" oder "Schoßhund".
Eine Kategorisierung der Feliden gab es bisher nicht. Aber dringender Handlungsbedarf zeichnet sich ab.
Es müssen Kriterien gefunden oder erarbeitet werden, nach denen zweifelsfrei diagnostizierbar sein muß, wann eine Katze als "Kampfmuschi" eingestuft werden muß.
Schmusekater bleiben außen vor; denn ihr Name kategorisiert sie quasi automatisch.
Wer sich die Mühe macht zu googeln oder wikipediatrisch dem Phänomen auf die Spur zu kommen, wird manche Klippe zu umschiffen haben.
Im Untermenü des Buchstaben "K" zum Grund-Suchbegriff "Muschi"
bietet sich natürlich der Begriff "Kampfmuschi" an.
Ferner sind dort allerdings auch zu finden "Krampfmuschi",
"Kaufmuschi", "Klatschmuschi", "Konkursmuschi", "Klopfmuschi" und "Keif"- beziehungsweise "Kneifmuschi". Dies ist nur eine Auswahl, auch nicht alphabetisch geordnet, sondern nach Erinnerung aufgelistet...
Zurück zu den mietvertragsrelevanten Neuerungen und dem, was die dem BGH untergeordneten Instanzen künftig werden bearbeiten müssen.
Hunde und Katzen, die in den Hausflur scheißen oder pinkeln, sind durch höchstrichterliche Entscheidung exkulpiert.
Einquartierung von tierischen Mitbewohnern deutlich größerer Stockhöhe oder Zahnlänge wird vermutlich Arbeit geben für die unteren Instanzen.
Das Nashorn, das im Waschkeller immer den Abfluß vollscheißt?
Der Elefant, der immer mit dem Rüssel die Scheiben einschlägt?
Die Boa, die die Kinder daran hindert, pünktlich den Schulbus zu besteigen?
Und so weiter und so fort...
Erfahrungsgemäß ist ja der Gesetzgeber der Arbeitgeber der Justiz.
Natürlich nicht uneigennützig - denn irgendwann gehörten Politiker mal vor die Schranken der Iustitia.
Im Konjunktiv formuliert, bleibt alles spekulativ und nicht justiziabel.
Aber irgendwann, befürchte ich, wird Wolfgang Schäuble auch den verbieten...
Aber Fiffi und Muschi leben lang!
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