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Abklärungspauschalenbedarfszuweisung


(Quelle: EJZ, 21.04.2017)

Abgeklärtheit empfinden wir in der Regel als Positivum - so wie Aufgeklärtheit.
Das Auf und Ab der zeitgenössischen Wortschöpfungspraxis, oft mit schönfärbendem "Beauty-Effekt" gedengelt, weckt Botox-Bedarf auf unseren gerunzelten Stirnen.
Ob die Wanderblase an der Ferse im noch nicht eingelaufenen Schuh einen Notfall bedeutet oder nicht, soll ab 1. April (ohne Scherz!) künftig tagsüber mit € 4,74 - nachts und feiertags mit 
€ 8,42 dem konsultierten Krankenhaus vergütet werden. Meine Güte!
Die zu erwartenden Differenzialdiagnosen im Zweiminutentakt müssen freilich rechtsfest sein, versteht sich. Nur verständlich ist dem gemeinen Souverän die Erkenntnis, daß es sich bei der neuen Regelung um so etwas wie eine Blasen- oder - nicht-Blasen-Maut handeln muß.
O ewige Hamlet-Unschlüssigkeit... 

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