(SPIEGEL 17/2014) |
Die siebte Ergänzung zur Verpackungsverordnung wird veröffentlicht, die achte hockt bereits in den Startlöchern.
50 Neuregelungen werden dem Bürger aufs Auge gedrückt.
Unter anderem geht es um Kleiderbügel der einen oder anderen Art.
Solche, die beim Kauf eines Kleidungsstückes dasselbe in Form hielten, gelten als Verpackungsmüll und gehören in den gelben Sack.
Ausgediente oder im Kleiderschrank in Ungnade gefallene hingegen müssen dem Restmüll einverleibt werden.
Die um Hilfe gebetene NSA tüftelt bereits an Chips für Bügel beider Gattungen, die bei Fehllagerung in dem betreffenden Entsorgungs-Container
einen Piepton auslösen.
Nicht nur bei Bügeln wäre es wünschenswert feststellen zu können, bei wem es piept. Vom Umweltministerium liegt bisher keine Stellungnahme vor.
Unter anderem geht es um Kleiderbügel der einen oder anderen Art.
Solche, die beim Kauf eines Kleidungsstückes dasselbe in Form hielten, gelten als Verpackungsmüll und gehören in den gelben Sack.
Ausgediente oder im Kleiderschrank in Ungnade gefallene hingegen müssen dem Restmüll einverleibt werden.
Die um Hilfe gebetene NSA tüftelt bereits an Chips für Bügel beider Gattungen, die bei Fehllagerung in dem betreffenden Entsorgungs-Container
einen Piepton auslösen.
Nicht nur bei Bügeln wäre es wünschenswert feststellen zu können, bei wem es piept. Vom Umweltministerium liegt bisher keine Stellungnahme vor.
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