(T-Online, 11.04.2015) |
Ist auch EU-weit die Milchquote abgeschafft, gilt doch weiterhin bei Flughafenkontrollen die Grenze von 200 ml Flüssigkeit bei der Mitnahme im Bordgepäck. Dem Vernehmen nach befand sich jedoch im Behältnis zur Ernährung des zu stillenden Säuglings eine Menge von 300 ml, was einer Erhöhung des erlaubten Volumens um 50% entsprach.
Unverzeihlich, und damit erfolgte völlig zu Recht eine Beschlagnahme...
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