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Hundehalte(r)verbotsirrtum



allhier im Haltverbote.
Und den Passanten, die ihn kannten,
hob er zum Gruß die Pfote.

Doch ist verfehlt, wenn keiner hält,           
derart'ge Höflichkeit.
Und eins, zwei, drei war sie vorbei -
er kam damit nicht weit.

So war die Lage, ohne Frage,
ziemlich verfahren, ja.
Ihm ging ein Licht auf, er gab nicht auf -
schon war die Lösung nah.

So lange nicht ein Ärgernis
des Bürgers Zorn entfacht,
ist diesem allemal egal,
was so ein Hund wohl macht.

Doch wenn er's auf dem Gehsteig tut,
oh liebe Leut' und Kinder -
erweckt er schnell des Bürgers Wut -
der Polizei nicht minder.

Und man vernimmt die frohe Kund'-
fast endet's wie im Märchen:
Es zahlt nicht falsch geparkter Hund
das Knöllchen - nein, das Herrchen!




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