(Quelle: T-Online, 16.02.2017) |
Warum nicht am Geldautomaten?
Der Amtsbekannte müßte befragt werden.
Wurde ihm am Auszugsdrucker eine unbefriedigende Bilanz bescheinigt?
Hatte der Geldautomat seine Karte eingezogen?
War er nicht mehr flüssig, so daß ihm das Wasser bis zum Halse stand? Das wäre zumindest ein strafmildernder Tatbestand. Er konnte den Druck nicht mehr aushalten und gab einem Verbotsirrtum zufolge dem Drucker die Schuld an seinem Zustand.
Jedenfalls fließt auch in unserer Zeit alles -
mal so, mal anders...
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