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Duschen und sich betten in Baden-Baden

(Rheinische Post online, 20.08.)


Zwar ist hier nicht der Straftatbestand des Beischlafdiebstahls erfüllt, aber andere Fragen tun sich auf.
Wer ein fremdes Haus betritt, eine fremde Dusche  (immerhin!) benutzt, sich dann nackt (aber halt sauber) in ein fremdes Bett legt, muß sich schon fragen lassen, was da überhand genommen hat:
Schusseligkeit oder zielungerichtete Begehrlichkeit
der verblüffenden Art. Oder ist eine Schnapsdrossel
im falschen Nest gelandet?
BND und BKA wurden dem Vernehmen nach nicht eingeschaltet...


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